Hygienekonzept

Schutz- und Hygienekonzept Kinder-und Jugendhaus Lehmbau
Stand 22.02.2022
Schutz- und Hygienekonzept
Bildungsangebote und Jugendarbeit im
Kinder-und Jugendhaus Lehmbau

1. Bauliche Strukturen

• Größe des Außengeländes und der Stallungen: ca. 2.500 qm

• Altbau:
Aufenthalts-und Gruppenräume:
Küche – 40 qm o Aula, Café und Kunstraum– ca. 120qm
WC Frauen: insgesamt 9 qm
2 WC Kabinen und 1 Waschbecken o
WC Männer: insgesamt 9 qm
1 WC Kabine, 2 Pissoires und 1 Waschbecken

• Neubau:
Aufenthalts-und Gruppenräume: 
Küche – 17,6 qm
Großer 
Raum – ca. 60 qm
WC 
Frauen: 6 qm
2 WC Kabinen und 1 Waschbecken 
Behinderten WC: 5,5 qm
1 WC und 1 Waschbecken 
WC Männer: 2,8 qm
1 Pissoir und ein Waschbecken
• Fahrradstellplätze: 20
• Autoparkplätze: großer öffentlicher Parkplatz gegenüber

2. Festlegung der Besucher*innenanzahl in der Einrichtung
• Eine generelle Begrenzung der Besucher*innenzahl entfällt

3. Steuerung und Reglementierung der Besucher*innen
Neben den hier festgelegten Hinweisen der Einrichtung, sind ebenfalls die
Empfehlungen des Bayrischen Jugendrings als Anlage beigefügt ( aktualisierte Version Stand 22.02.2022). Die Mitarbeiter*innen in der Einrichtung sind angewiesen sich an diesen zu orientieren und diese umzusetzen.

• Die geltenden landesweiten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
(Maskenpflicht, Abstandsregelung, Kontaktverbot etc.) werden auch auf dem Gelände der Einrichtung durch die Besucher*innen und die Mitarbeiter*innen eingehalten.

• Eine Kontrolle der Parkplätze der Besucher*innen wird nicht als notwendig erachtet, da die Besucher*innen aus unmittelbarer Umgebung kommen und ein großer öffentlicher Parkplatz gegenüberliegt.

• Die Anzahl der vorhandenen Fahrradstellplätze (20) ist angemessen und ausreichend.

• Die Sanitäranlagen dürfen nur einzeln und mit Maske aufgesucht werden.

• Die sanitären Anlagen werden täglich und je nach Bedarf gereinigt und desinfiziert.

• Insgesamt gibt es im Altbau 2 verschiedene Waschbecken, an denen für alle die Möglichkeit einer Reinigung und Desinfektion der Hände besteht. Zudem gibt es eine Desinfektionsstation, die sich im Eingangsbereich der Einrichtung befindet.

4. Mindestabstand/ Informationspflicht

Innenbereich:
Alle Besucher*innen müssen eine mind. medizinische Maske tragen (Jugendliche ab 16 Jahre eine FFP2 Maske) und einen 3 G Nachweis (Geimpft,Genesen oder Getestet) erbringen.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder sowie
Schüler*innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen  gelten als getestet.

Befreiungen sind gültig, sowohl von der Maskenpflicht, als auch ärztliche Atteste, die belegen, dass sich eine Person nicht impfen lassen kann.

Die Maskenpflicht gilt an einem festen Platz nicht, wenn ein zuverlässiger Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann oder beim essen am Tisch.

Außenbereich:

Besucher*innen müssen keine Maske tragen und benötigen keinen 3G Nachweis.

Es wird eine umfassende Information und Anweisung der Besucher*innen über die getroffenen Schutz- und Hygienemaßnahmen und deren Einhaltung (Aushang, Flyer, Piktogramme etc.), insbesondere zum Händewaschen, Maskenpflicht, Niesen, AHA Regeln und zu Desinfektionsmöglichkeiten unter Ausweisung der Desinfektionsstationen geleistet.

Informationen werden auch in leichter Sprache oder ggf. in anderen Sprachen angefertigt.

Es findet eine Verweisung nicht einsichtiger Besucher*innen durch Ausübung des Hausrechts statt.

Handwerker und dienstliche Besucher*innen sind von diesen Regelungen ausgenommen.

5. Datenerhebung/Kontaktdatenerfassung

§ 5 der 14. BaylfSMV sieht grundsätzlich keine Pflicht zur Kontaktverfolgung vor außer in Abs.1, bei allen Veranstaltungen ab 1000 Personen. In bestimmten Fällen (Gastronomie, Verpflegung, Übernachtung) ergibt sich aus der Ausgestaltung des Angebots aber die Pflicht zur Kontaktverfolgung.
Näheres dazu, wann eine solche Pflicht ist, unter www.bjr.de/corona.
Die Datenerhebung zur Nachverfolgbarkeit der Besucher*innen bei etwaigen Ansteckungen wird in der Einrichtung über eine Anwesenheitsliste im Sinne der Datenschutzverordnungen gewährleistet.

• Erstellung einer täglichen Anwesenheitsliste mit Vor- und Zunamen, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sowie Zeitraum des Aufenthalts

• Wenn die Teilnehmenden aus anderen Gründen bei uns registriert sind, werden die Listen im Bedarfsfall von uns ergänzt

• Über die Datenerhebung werden die Besucher*innen (auch zur Weitergabe an die Personensorgeberechtigten) in geeigneter Form informiert

• Aufbewahrung der Anwesenheitsliste für die Dauer von 4 Wochen und nur auf Verlangen ausschließlich des Gesundheitsamtes auszuhändigen. Nach 4 Wochen wird die Liste zerstört oder gelöscht.

• Wenn Besucher*innen als sogenannte Risikopatient*innen gelten, müssen die Erziehungsberechtigten die Einrichtung darüber informieren. Erst nach Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und Prüfung durch die Hausleitung ist ein Besuch in der Einrichtung möglich.

• Eine Datenerhebung per geeigneter App kann alternativ ebenfalls erfolgen.

6. Speisen und Getränke

Besucher*innen und Teilnehmende können eigene mitgebrachte Speisen und Getränke aus Flaschen im Kinder- und Jugendhaus verzehren. Werden offene Getränke ausgegeben (Leitungswasser), so werden personifizierte Becher verwendet.

Sollte die Ausgabe von Speisen erfolgen, so wird das aktuelle Rahmenkonzept Gastronomie angewendet, bei dem ein festes Kochteam als Catering-Team fungiert oder man kocht gemeinsam in den 10er-Kleingruppen (bei einer Inzidenz von unter 50 aus zehn unterschiedlichen Haushalten). In beiden Fällen ist inzidenzunabhängig die Kontaktverfolgung und bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ein Testnachweis nach §4 der 13. BayIfSMV gewährleistet.

7. Maskenpflicht

Im Innenraum müssen alle Besucher*innen eine mind. medizinische (bis 15 Jahre) und eine FFP2 Maske (ab 16 Jahre) Gesichtsmaske tragen. Das gilt auch für Mitarbeiter*innen während den Öffnungszeiten der Einrichtung bei Kontakt zu Besucher*innen. Unter 6-jährige Besucher*innen mit entsprechendem Attest sind von der Maskenpflicht befreit.

Für die Mitarbeitenden der Einrichtung gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

8. Hygieneregelungen

• Einhaltung der Husten- und Niesetikette

• Bereitstellung von Seifenspendern, funktionstüchtigen Handtuchrollen (Anlage CWS System/ Zertifikat) und Spendern für Desinfektionsmittel

• Besucher*innen und Mitarbeiter*innen, die Krankheitssymptome aufweisen bzw. über diese berichten, dürfen die Einrichtung des Kinder- und Jugendhauses nicht betreten

• Bei Auftreten von Symptomen die SARS-CoV-2- kompatibel sind (v.a. respiratorische Symptome jeder Schwere oder unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs-und/oder Geschmacksbeeinträchtigungen) bei Besucher*innen und/oder Mitarbeiter*innen während des Betriebs und/oder diese nachweislich Kontakt zu COVID-19-Erkrankten innerhalb der letzten 14 Tage hatten, wird die Einrichtungsleitung informiert, die wegen des Sachverhaltes umgehend mit dem zuständigen Gesundheitsamt Rücksprache hält.

• Regelmäßige Belüftung der Gruppen- und Aufenthaltsräume in regelmäßigen Abständen

• Regelmäßige und bei Bedarf durchführende Reinigung und ggf. Desinfektion aller häufig berührten Flächen (Türklinken und -griffe, Handläufe, Spielgeräte, Tastaturen, Armaturen)

• Angebote werden, wenn möglich, im Freien realisiert, um die Einhaltung des Mindestabstandes zu realisieren

• Die Sanitäranlagen dürfen nur einzeln aufgesucht werden.

• Die sanitären Anlagen werden täglich gereinigt und desinfiziert.

• Desinfektionsspender mit Anweisung und Hinweis auf Benutzung beim Eintreten und Verlassen der Einrichtung.

9. Verkehrssicherungspflicht

Den Mitarbeiter*innen in der Einrichtung obliegt die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht unter den genannten Hygiene- und Abstandregelungen nach den vorliegenden Gesundheitsschutz- und Hygienekonzepten. Unsere Besucher*innen des Kinder- und Jugendhauses Lehmbau werden auf die geltenden Bestimmungen hingewiesen. Diese werden sowohl in mündlicher als auch schriftlicher Form erfolgen, durch Anfangseinweisungen, Beschilderungen und Flyern.

10. Arbeitsschutz

Es liegen Gefährdungsbeurteilungen der Einrichtung für unsere Mitarbeiter*innen vor. Die in unseren Einrichtungen geltenden Abstandsregelungen, medizinische Gesichtsmasken im Kontakt mit Besucher*innen sowie geltende Hygieneschutzmaßnahmen sind einzuhalten.
Die Kontrolle der umzusetzenden Maßnahmen obliegt der Hausleitung der Einrichtung. Diese ist als Ansprechpartnerin für die Belange der Mitarbeiter*innen zum Thema Corona und den folgenden Maßnahmen benannt. Im Vertretungsfall ist die Stellvertretung zuständig.

Für die Mitarbeitenden der Einrichtung gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Jede*r Mitarbeiter*in stehen  nCov Antigen Tests(Lateral flow method) zweimal wöchentlich zur Verfügung. Die Tests müssen unter Aufsicht einer anderen Mitarbeiterin oder eines anderen Mitarbeiters durchgeführt werden. Die Tests werden dokumentiert und mind. 14 Tage aufbewahrt.

Alle unsere Mitarbeiter*innen (auch ehrenamtlich) werden über die geltenden Bestimmungen über ihre direkten Vorgesetzten informiert und eingewiesen.

11. Öffnungszeitenregelungen

Die Öffnungszeiten sind an die jeweiligen Gruppenangebote angepasst:

• Tierfreunde: Montag – Freitag 15 Uhr bis 17 Uhr

• Kreativtag: Mittwoch 15 Uhr bis 17:30 Uhr

• HüBa/NaHüBa Tag: Montag, Dienstag und Donnerstag 15 bis 17:30 Uhr

• Ferienprojekte: 2tägig oder 4tägig von 8:00-16:00 Uhr

• Jugendtreff: Montag-Donnerstag: 18-20 Uhr; Freitag: 18-21 Uhr

13. Gruppenangebote und Projekte

Alle folgenden Angebote werden durch die Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendhauses begleitet.

a. Tierfreunde

• Maximale Anzahl der Tierfreunde pro Tag: 5

• Gleichbleibende Gruppen von Kindern

• Alle sind verpflichtet eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung (mindestens
medizinische Maske oder FFP2 Maske) beim Gang auf die Toilette zu verwenden.

• Die Tierfreunde finden meist draußen statt

• Gute und regelmäßige Handhygiene wird angewiesen

• Husten- und Nies-Etikette wird sichergestellt

• Privatanreise der Kinder (da aus direkter Umgebung)

• Einweisung der Kinder über die Hygieneschutzbestimmungen

b. HüBa/NaHüBa Tag

• Offenes Angebot

• Der HüBa/NaHüBa Tag findet meist draußen statt.

• Gute und regelmäßige Handhygiene wird angewiesen.

• Husten- und Nies-Etikette wird sichergestellt

• Privatanreise der Kinder (da aus direkter Umgebung)

• Alle sind verpflichtet eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung (mindestens
medizinische Maske oder FFP2 Maske) beim Gang auf die Toilette zu verwenden

• Einweisung der Kinder über die Hygieneschutzbestimmungen

c. Kreativtag

• Offenes Angebot

• Der Kreativtag findet meist draußen statt.

• Gute und regelmäßige Handhygiene wird angewiesen.

• Husten- und Nies-Etikette wird sichergestellt

• Privatanreise der Kinder (da aus direkter Umgebung)

• Alle sind verpflichtet eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung (mindestens
medizinische Maske oder FFP2 Maske) beim Gang auf die Toilette zu verwenden.

• Einweisung der Kinder über die Hygieneschutzbestimmungen

d. Projekte (Ferienangebote)

• Projekte werden meist draußen abgehalten.

• Ehrenamtliche Betreuungspersonen werden ebenfalls über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach §34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) informiert.

• Alle sind verpflichtet eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung (mindestens medizinische Maske oder FFP2 Maske) beim Gang zur Toilette zu tragen

• Einweisung der Kinder über die Hygieneschutzbestimmungen

• Gute und regelmäßige Handhygiene wird angewiesen.

• Husten- und Nies-Etikette wird sichergestellt.

• Privatanreise der Kinder

• Bei der Anmeldung der Teilnehmenden werden die

Erziehungsberichtigten gefragt, ob ihre Kinder als sogenannte Risikopatient*innen gelten. Diese können also nur dann teilnehmen, wenn eine Gefährdungsbeurteilung sowie eine Prüfung durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt stattgefunden hat.

• Erziehungsberechtigte müssen schriftlich bestätigen, dass die Kinder keinerlei Erkältungssymptome aufweisen und sich in den letzten 14 Tagen nicht in Risikogebieten aufgehalten haben.

e. Jugendtreff

• Einweisung der Jugendlichen über die Hygieneschutzbestimmungen in schriftlicher Form durch Aushänge.

• Eintragung der Besuchenden mit Namen, Vorname und Telefonnummer oder Adresse zur Nachverfolgbarkeit

• Auf bestehende Hust- und Niesetikette wird verwiesen. Sowie auf eine regelmäßige Handhygiene.

• Regelmäßige Lüftung des Raums.

• Die Mikrophone stehen den Jugendlichen zur Verfügung. Diese werden allerdings nur mit einem geeigneten Plastiküberzug ausgegeben.

• Alle sind verpflichtet eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung (mindestens medizinische Maske oder FFP2 Maske) beim Gang auf die Toilette zu verwenden.

Im Innenraum müssen alle Besucher*innen eine (mind. medizinische) Gesichtsmaske tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Das gilt auch für Mitarbeiter*innen während den Öffnungszeiten der Einrichtung bei Kontakt zu Besucher*innen.

14. Öffnung und Schließung der Einrichtung

Die Öffnung und Schließung der Einrichtung  orientiert sich an den aktuellen Vorgaben der BaylfSMV.

Bei bestätigten Fällen einer Corona Infektion in unserer Einrichtung wird diese geschlossen. Bestätigte Fälle unterliegen einer Meldepflicht und werden dem Gesundheitsamt, dem zuständigen Dekan und der Geschäftsführung des Evangelischen Jugendwerkes unverzüglich gemeldet. Dem Träger obliegt die Umsetzung der weiteren

Meldepflichten gegenüber dem Bayerischen Jugendring und ggf. örtlichen Behörden.

Bei Auftreten von Corona Infektionen im nahen Sozialraum der Einrichtung (Schulen, Kitas, Nachbarschaft usw.) wird, in Absprache mit der Einrichtungsleitung und der Gesch.ftsführung des evangelischen Jugendwerkes eine Schließung geprüft bzw. veranlasst. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie wird hierüber informiert.

15. Jugendarbeit und Corona: Vorschriften und aktuelle Regelungen (Quelle:

https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html Stand 22.02.2022)

Grundsätzliches

– Maßgeblich für den Umgang mit Sars-CoV-2 ist die landesweite Hospitalisierung (coronabedingte Krankenhauseinweisung und Intensivbettenbelegung) bzw. die Krankenhausampel. Wenn diese ein bestimmtes Maß erreicht (gelb,rot), werden zusätzliche Maßnahmen getroffen (vgl. §§ 16,17 der 14. BayIfSMV). Dokumentation der Teilnahme zur Kontaktverfolgung:

– Für die kontaktfreie und sichere Erfassung der Teilnahme an einer konkreten Veranstaltung kann die Luca-App verwendet werden. Über das Scannen eines QR-Codes ist hier eine einfache Möglichkeit der Dokumentation und Kontaktverfolgung im Sinne des §5 der 14. BayIfSMV möglich.

– Für Teilnehmende z.B. ohne Handy muss (weiterhin) die schriftliche Dokumentation der Teilnahme gewährleistet werden.

Aushänge

• Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept Einrichtung

• Hygienemaßnahmen Aushänge

• Aushänge Hygieneschutzregelungen in einfacher Sprache

Vorliegend im Kinder- und Jugendhaus Lehmbau

• Schutz- und Hygienekonzept des Kinder- und Jugendhaus Lehmbau

• Empfehlungen Bayerischer Jugendring (Stand 07.12.2021, ist in Arbeit; bis dahin Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus)

• Tägliche Anwesenheitslisten mit Datenerhebung / Löschung + Vernichtung nach 4 Wochen

• Information Datenverarbeitung Anwesenheitslisten

• Gefährdungsbeurteilung Kinder- und Jugendhaus Lehmbau

• SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

(https://www.bmas.de/DE/Service/GesetzeundGesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html)

Anlagen

• Empfehlungen für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts in der Jugendarbeit – Bayrischer Jugendring (Stand 07.12.2021)

• Vorlage Anwesenheitsliste

• Anlage CWS System Zertifikat

• Vorlage Information Datenschutzverarbeitung

• Anlage 1 Streetwork Einzelfallhilfe im öffentlichen Raum

• Aushänge Hygienemaßnahmen

• SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

(https://www.bmas.de/DE/Service/GesetzeundGesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html)